Heilpraktiker
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Heilpraktiker ist die geschützte Bezeichnung für Personen, die die Heilkunde ohne
ärztliche Approbation berufsmäßig mit staatlicher Erlaubnis ausüben. Rechtsgrundlage
ist das Heilpraktikergesetz (HPG) vom 17.2.1939 in der Fassung vom 2.3.1974 und der
entsprechenden Durchführungsverordnung.
Grundsätzlich darf der Heilpraktiker alle Behandlungs- und Untersuchungsmethoden
ausführen; ausgenommen sind die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten
(Bundesseuchengesetz, Geschlechtskrankheitengesetz), Geburtshilfe (Hebammengesetz),
Leichenschau, die Verordnung von verschreibungspflichtigen Medikamenten u.
Betäubungsmitteln u. die eigenverantwortliche Anwendung von Röntgenstrahlen
(Röntgenverordnung).
Alternative Heilverfahren
In erster Linie wendet der Heilpraktiker alternative Heilverfahren an.
Hierunter
versteht man unterschiedlichste Therapieformen, deren gemeinsames Merkmal es ist, dass sie
in der Regel in der praktizierten wissenschaftlichen Medizin (Schulmedizin) kaum oder
wenig Verwendung finden und die daher "alternativ" zu (aber auch in Kombination
mit) schulmedizinischen Verfahren eingesetzt werden.
Folgende Aspekte zeichnen sich am Heilpraktiker aus:
Die Behandlung des gesamten Organismus steht gegenüber der Behandlung einzelner
Organfunktionen im Vordergrund (sogenannte ganzheitliche Therapieansätze).
Der Förderung von Selbstheilungstendenzen wird gegenüber exogen (z.B.
medikamentös)
induzierter Sanierung erkrankter Systeme das Hauptaugenmerk gewidmet.
Der Grundsatz wird möglichst konsequent befolgt, dass Therapie nicht schädlich sein
soll.
Als Maß für den Therapieerfolg wird ganz wesentliche die subjektive Befindlichkeit
des Patienten herangezogen.
Zu den angewandten Heilmethoden gehören u.a.:
die Naturheilkunde mit ihren verschiedenen Konzepten (Homöopathie, Phytotherapie
u.a.), Formen der Suggestionsbehandlung (z.B. Körpertherapie, Hypnose, Autogenes Training
u.a.) sowie Therapieformen, deren zugrundeliegende Konzepte bisher wissenschaftlich nur in
Ansätzen erklärt werden können ( sog. Erfahrungsmedizin, z.B. Akupunktur, Zelltherapie,
Umstimmungstherapie, Neuraltherapie u.a.)
Domänen der Heilpraktiker sind in erster Linie chronische aber auch akute Erkrankungen
wie z.B. Neuralgien, Stoffwechselerkrankungen, Neurodermites, Allergien, Abwehrsteigerung.
etc.
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